Vorstellung der Kandidaten zur Kirchenverwaltungswahl am 17./18.11.2018
der Pfarreiengemeinschaft Moosbach-Prackenbach-Krailing
und Hinweise zur Durchführung der Wahl


Die Amtszeit der gewählten Mitglieder der örtlichen Kirchenverwaltungen endet verbindlich zum 31. Dezember 2018. Als Wahltermin für alle Kath. Kirchenverwaltungen in Bayern ist Sonntag, der 18. November 2018 (einschließlich Vorabendmesse am 17. November 2018) bestimmt worden.

Die verbindliche Vorgabe gilt auch für Expositur-, Kuratie- und Filialkirchengemeinden, die eine eigene Kirche mit regelmäßigen Gottesdiensten haben und Kirchgeld erheben.

Die Kirchenverwaltung besteht aus
- dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und
- den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern

Die Anzahl der zu wählenden Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis 2.000 Katholiken 4 Mitglieder

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Kirchenverwaltungswahl wahlberechtigt ist, wer
-
der römisch-katholischen Kirche angehört,
- im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. 

Briefwahl:
Wenn Sie am Wahltag verhindert oder krank sind, fordern Sie Briefwahlunterlagen im jeweiligen Pfarrbüro oder den Sakristeien oder beim Wahlausschuss bis 16.11.18 an. 

Die Wahlausschüsse von Moosbach, Prackenbach und Krailing haben in der Sitzung vom 16. Oktober 2018 die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und in Ordnung befunden.

Es ergibt sich folgende Wahlliste für Moosbach
Wahllokal:

 

Pfarrhof Moosbach
Geöffnet am 18.11.2018 von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Wahlberechtigt: Wähler der Pfarrei Moosbach

Nr.

Familienname

Vorname

Alter

Beruf

Wohnung

01

Gregori

Roman

40

Maschinenbaumechaniker / Landwirt

Viechtafell – Leitenweg 4

02

Höcherl

Alfred

47

Klärwärter

Im Nahen Feld 16

03

Hornberger

Frank

49

Bauingenieur

Moosbacheraustraße 10

04

Pongratz

Franz-Xaver

79

Pensionist

Moosbacheraustraße 1

05

Schollerer

Josef

60

Elektromechaniker

Gferet 12

06

Vogl

Thomas

44

Schreinermeister

Viechtafell – Waldweg 17

Gregori 
Romand
Höcherl 
Alfred
Hornberger
 Frank
Pongratz
Franz-Xaver
Schollerer 
Josef
Vogl 
Thomas
Jeder Wähler hat 4 Stimmen. Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn auf dem Stimmzettel mehr Namen gekennzeichnet sind als Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Der Wähler kann jedem Bewerber nur eine Stimme geben.
Wahlliste für Prackenbach
Wahllokal:

Pfarrheim Prackenbach
Geöffnet am 18.11.2018 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Wahlberechtigt: Wähler der Pfarrei Prackenbach für St. Georg, Prackenbach

Nr.

Familienname

Vorname

Alter

Beruf

Wohnung

01

Eggenmüller

Karin

44

Verwaltungsbeamte

Schulweg 8

02

Engl

Karl

70

Postbeamter a. D.

Tafertshof 2

03

Holzer

Anita

45

Bürokauffrau

Wiedenhofstraße 13 A

04

Klement

Ferdinand

66

Bankkaufmann

Schöpferhofweg 18

05

Schötz

Peter

46

Dipl. Ing. (FH)

Hagengruber Str. 9

06

Zankl

Johann

48

Schreinermeister und Landwirt

Bartlberg 5

Eggenmüller
Karin
Engl
Karl
Holzer
Anita
Klement
Ferdinand
Schötz
Peter
Zankl
Johann
Jeder Wähler hat 4 Stimmen. Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn auf dem Stimmzettel mehr Namen gekennzeichnet sind als Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Der Wähler kann jedem Bewerber nur eine Stimme geben.
Wahlliste für Krailing
Wahllokal:

Jugendhaus Krailing
Geöffnet am 17.11.2018 (Vorabendgottesdienst) von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Wahlberechtigt: Wähler der Pfarrei Prackenbach für St. Peter und Paul, Krailing

Nr.

Familienname

Vorname

Alter

Beruf

Wohnung

01

Biebl

Karl-Heinz

61

Elektromeister

Krailing - Am Jugendhaus 13

02

Fleischmann

Peter

58

Instandhaltung und Reparatur SGM

Lehen 3

03

Kellermeier

Michael

42

Schreiner - 2. Bürgermeister

Schwarzendorf 6

04

Preiß

Johann

47

Heizungsmonteur

Ahrain 3

05

Vogl

Andreas

46

Landwirt

Rattersberg 1

06

Vogl

Rainer

61

Versicherungsvertreter

Krailing - Dorfstraße 39

Biebl
Karl-Heinz
Fleischmann
Peter
Kellermeier
Michael
Preiß
Johann
Vogl
Andreas
Vol
Rainer
Jeder Wähler hat 4 Stimmen. Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn auf dem Stimmzettel mehr Namen gekennzeichnet sind als Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Der Wähler kann jedem Bewerber nur eine Stimme geben.
 
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Stand: 24.Oktober 2018